Neue Bundesverfassung am 1. Januar in Kraft - Erste Etappe der Reform abgeschlossen - weitere folgen

Bern, 27.12.1999 - Am Neujahrstag 2000 tritt - zusammen mit einigen Gesetzesanpassungen - die neue Bundesverfassung in Kraft. Damit wird die Schweiz an der Schwelle des neuen Jahrhunderts wieder über ein zeitgemässes und zukunftsfähiges Grundgesetz verfügen.

Das Inkrafttreten bedeutet keine Endstation. Auf dem neuen Fundament sollen Schritt für Schritt weitere Reformen verwirklicht werden. Am 12. März stimmen Volk und Stände über die Justizreform ab, die eine Grundlage für die Vereinheitlichung des Zivilprozess- und des Strafprozessrechts schafft, den Rechtsschutz verbessert und das Bundesgericht entlastet. Eine Staatsleitungsreform soll die Handlungsfähigkeit des Staates erhöhen; auf der Basis der Vernehmlassung zu einem ersten Vorentwurf erarbeitet der Bundesrat zurzeit eine Vorlage. Eine weitere Reform will den Finanzausgleich verbessern und den Föderalismus neu beleben; nach der Auswertung der Vernehmlassung über einen ersten Vorentwurf wird der Bundesrat eine Botschaft ans Parlament erarbeiten. Die Idee einer Reform der Volksrechte, welche die Mängel des heutigen Systems beheben soll, wird von der Staatspolitischen Kommission des Ständerates weiter verfolgt.

Wie es dazu kam: Resultat von 30 Jahren Arbeit

Die neue Verfassung hat eine 30jährige Vorgeschichte. Nach umfassenden Vorarbeiten der Arbeitsgruppe Wahlen (1967-1973), der Expertenkommission Furgler (1974-1977), einem breiten Vernehmlassungsverfahren (1978-1980) und einem Bericht des Bundesrates (1985) beschloss die Bundesversammlung am 3. Juni 1987, die Bundesverfassung total zu revidieren. Sie erteilte dem Bundesrat den Auftrag, den Entwurf einer neuen Bundesverfassung vorzulegen, der das Verfassungsrecht nachführt, verständlich darstellt und systematisch ordnet. Reformen soll er separat vorschlagen. Der Bundesrat erfüllte diesen Auftrag: Nach einer erneuten Vernehmlassung unterbreitete er 1996 der Bundesversammlung eine Botschaft. Darin schlug er neben dem Entwurf einer nachgeführten Verfassung Reformen in den Bereichen Volksrechte und Justiz vor. Die Bundesversammlung beriet die Verfassungsreform zwei Jahre lang, um sie am 18. Dezember 1998 zu verabschieden. Sie enthält neben dem nachgeführten Verfassungsrecht eine Reihe von punktuellen, konsensfähigen Neuerungen. Dieser neuen Bundesverfassung haben Volk und Stände am 18. April zugestimmt. Bern, 27. Dezember 1999


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Letzte Änderung 30.01.2024

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