Ausführungsbestimmungen zum revidierten Datenschutzgesetz - EJPD schickt Verordnungsänderungen in die Anhörung

Bern, 27.02.2007 - Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat am Dienstag eine Anhörung zu den Ausführungsbestimmungen zu der am 24. März 2006 vom Parlament verabschiedeten Revision des Datenschutzgesetzes eröffnet. Das revidierte Datenschutzgesetz und die vorwiegend technischen Anpassungen auf Verordnungsebene werden voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten.

Die Änderungen der Verordnung zum Datenschutzgesetz regeln die Einzelheiten der Pflicht, Datensammlungen beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) anzumelden. Die Änderungen betreffen zudem die Pflicht, den EDÖB über Garantien oder konzerninterne Datenschutzregeln zu informieren, wenn Personendaten in Staaten bekannt gegeben werden, deren Datenschutzgesetzgebung keinen genügenden Schutz gewährleistet.

Die im revidierten Gesetz vorgesehenen Zertifizierungen, die der Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit dienen, erfordern ebenfalls Umsetzungsbestimmungen. Da es sich um eine vollständig neue Materie handelt, soll eine eigene Verordnung erlassen werden. Diese Verordnung regelt namentlich die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen sowie gewisse Minimalanforderungen, denen die Datenschutzzertifizierung von Organisation und Verfahren bzw. von Produkten und Systemen genügen müssen. Die Durchführung von Zertifizierungen bleibt vollumfänglich privaten Zertifizierungsstellen überlassen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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